Kfz-Versicherung

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Kfz-Versicherung Vergleich
Kfz-VersicherungZur Kfz-Versicherung gehört die Kraftfahrzeughaftpflicht und optionale Kaskoversicherungen. Zusätzlich gibt es noch:

  • die Insassenunfallversicherung
  • dazu den Schutzbrief

Die Kfz-Haftpflichtversicherung

Kfz-Versicherung – Die Pkw-Haftpflicht:

  • schützte nicht nur den Fahrer, sondern auch den Halter
  • deckt Schadensersatzansprüche ab

Durch die Kfz-Haftpflichtversicherung werden die nachfolgenden Schäden abgesichert:

  • Schmerzensgeld u. ä
  • Personenschäden wie Heilungskosten oder Renten
  • auch Vermögensschäden
  • auch Sachschäden wie Reparaturen an anderen Fahrzeugen oder Objekten

Reparaturen am eigenen Auto, sowie der Fahrzeugführer, sind dabei in keinster Weise mitversichert!

Gewöhnlich tritt übrigens der Geschädigte im Schadensfall an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners heran. Durch einen Tausch dieser Daten wird die Regulierung über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners angestoßen.

Die Beiträge der einzelnen Versicherer in der Kfz-Versicherung berechnen sich entsprechend einer Fülle von Merkmalen. Hohe Bedeutung besitzen zudem:

  • das Alter des Versicherungsnehmers
  • ob Kinder im Haushalt leben
  • das Alter des Wagen bei der Zulassung
  • spezielle Berufsgruppeneinstufungen
  • der nächtliche Abstellplatz
  • dazu noch das Alter des jüngsten Fahrers

Die Prämien der Kfz-Versicherungen berücksichtigen immer einen sogenannten Schadenfreiheitsrabatt. Derart kann sich die Versicherungsprämie optimalerweise um bis zu 75 Prozent vermindern. Treten gehäuft Schadensfälle auf, kann ein Prämienzuschlag eingefordert werden. Darum sollte ein Personenwagen auf den Familienangehörigen zugelassen werden, mit dem idealen Sf-Rabatt.

Die vorgeschrieben Mindestdeckungssummen betragen nach § 4 PflVG in der Kfz-Versicherung:

  • 1 Million Euro für Sachschäden
  • 7,5 Millionen Euro für Personenschäden
  • nicht zuletzt 50.000 Euro für Vermögensschäden

Überschreitet die Höhe des entstandenen Schadens die Summen zur Deckung, so haftet der Verursacher für die Differenz.

Kfz-Versicherung – Die Kaskoversicherungen

Die Kaskoversicherungen decken die Schadensfälle am Auto des Versicherten ab. Damit bietet die Kaskoversicherung einen zusätzlichen Schutzmechanismus zur Autohaftpflicht. Die Kasko ist eine nicht zwingend erforderliche Fahrzeugversicherung und haftet im Zusammenhang mit:

  • Demolierung
  • Beschädigung
  • dazu auch Verlust des PKW

An dieser Stelle unterscheidet man zwischen Vollkasko- und die Teilkaskoversicherung.

Kfz-Versicherung – Eine Vollkaskoversicherung

Nicht selten ist in der Vollkasko die Teilkaskoversicherung einbezogen. Somit erweitert sich durch eine Vollkasko der durch die Teilkaskoversicherung gedeckte Schaden um die folgenden Fälle:

  • Vandalismus
  • und auch eigene Kraftfahrzeugschäden bei selbst verschuldeten Unfällen

Ebenso kann sich ein Schadenfreiheitsrabatt nicht zuletzt auch auf die enthaltene Teilkaskoversicherung auswirken. Schäden aus dem Sektor einer Teilkasko führen dann genauso nicht zu einer Rückstufung des SF-Rabattes. Zur Berechnung der Höhe der Prämie werden der Sf-Rabatt, die Höhe der Eigenbeteiligung, die Typen- und die Regionalklasse des PKW herangezogen. In keinster Weise enthalten in der Vollkasko sind die nachfolgenden Unfallschäden am Fahrzeug:

  • Autorennen
  • Reifenschäden
  • Kernenergie
  • Erdbeben, Krieg, Eingriff der Staatsgewalt oder Menschenmassen
  • und dazu auch vorsätzliche Beschädigung
Kfz-Versicherung – Die Teilkasko

Eine Teilkaskoversicherung sichert beispielsweise alles in allem folgende Schäden am Automobil ab:

  • Hagel, Blitzschlag, Sturm, Überschwemmung und andere Naturgewalten
  • verschmorte Kabel
  • Diebstahl und Raub
  • dazu Marderbiss

Hierbei gibt es diverse Modifizierungen bei den Gesellschaften. Bei den Kaskoversicherungen richtet sich die Prämienhöhe überwiegend nach der Typen- und der Regionalklasse des PKW. Unter anderem können nachfolgende Fakten eine Rolle spielen:

  • die durchschnittliche jährliche Kilometerleistung
  • und nicht zuletzt das Alter des Versicherten

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