Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung als Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung!

Teilkaskoversicherung online Vergleich

Kfz-Versicherung Vergleich

Bei der Teilkaskoversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die gewisse Leistungen, über die Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung hinaus, abdeckt. Je nach Versicherungsvertrag können Sie somit beispielsweise folgende Schäden mit einer Teilkaskoversicherung abdecken:

  • Schäden durch Brand oder Explosion
  • Diebstahl und Raub
  • dazu auch Hagel, Sturm, Überschwemmung, Blitzschlag

Nicht eingeschlossen sind in den meisten Fällen Schäden, die auf ein, von Naturgewalten verursachtes, Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. Um einen Schaden durch Naturgewalten geltend zu machen, verlangen die meisten Versicherungsunternehmen einen Nachweis des örtlichen Wetteramts.

  • Wildschäden

Wildschäden übernimmt nur dann die Teilkaskoversicherung, wenn das Fahrzeug in Bewegung war. Zudem übernimmt die Teilkasko in der Regel nur Schäden von Haarwild. So wurde ein Schadensfall durch den Zusammenstoß mit einem Rentier beispielsweise kürzlich von einer Versicherung abgelehnt. Grund: Rentiere gehören laut Bundesjagdgesetz nicht zum Haarwild.

  • Glasbruch
  • Schmorschäden, d.h. Schäden durch Kurzschluss
  • aber auch Marderbisse und deren Folgeschäden

TeilkaskoversicherungSchäden, die die jeweilige Teilkasko abdeckt

Welche Schäden am Ende von der jeweiligen Teilkaskoversicherung abgedeckt werden, ist im Leistungskatalog ersichtlich. Manche Versicherungsgesellschaften erweitern die Leistungen bei Wildschäden beispielsweise auf Ziegen, Schafe, Kühe und Pferde. Auch Wirbeltiere oder Vögel sind nicht selten im Leistungskatalog angeführt. Den umfassendsten Schutz bieten natürlich Versicherungen, die Wildschäden mit dem Zusatz „alle Tiere“ definiert haben.

Die Berechnung der Tarife für Teilkaskoversicherungen ist je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich gestaltet. Eine Typenklassen-Einstufung spielt jedoch immer eine große Rolle. Die Schadenfreiheitsklasse wird, im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung, nicht berücksichtigt. Dafür werden noch Merkmale, wie etwa die Typklasse, die Regionalklasse, die jährliche Kilometerleistung, das Alter des Fahrzeugs und das Alter des Fahrers bzw. des Versicherungsnehmers für die Tarifberechnung herangezogen.

Durch die Festlegung einer Selbstbeteiligung können Sie die Beiträge senken. Die Selbstbeteiligung regelt den Selbstbehalt, den der Versicherte im Schadensfall selbst bezahlen muss.

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